Selbstverständnis und Aufgaben des AkTEN

Im Arbeitskreis Träger von Erziehungsstellen in Niedersachsen und Bremen (AkTEN)
sind freie Träger der Jugendhilfe (gemeinnützige und gewerbliche), die gleichzeitig einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege oder anderen Spitzenverbänden angehören, vertreten.
Die beteiligten Träger arbeiten sowohl mit selbständigen als auch mit angestellten
Erziehungsstellen. Es finden vierteljährlich Arbeitssitzungen statt. Die Teilnahme der Träger ist verbindlich. Die Zusammenarbeit im AkTEN wird durch eine Geschäftsordnung geregelt.

Der AkTEN versteht sich als Fachgremium mit dem Ziel, die Arbeit in Erziehungsstellen als Form der stationären Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII zu qualifizieren und
entsprechende Arbeitsergebnisse zur Abstimmung an die jeweiligen Spitzenverbände zu leiten.

Die Ziele der Arbeit werden unter anderem wie folgt erreicht:
• regelmäßiger Informationsaustausch über institutionelle Belange fachliche Belange
• Entwicklung von Qualitätsstandards
• bisherige Standards im gemeinsamen Diskurs ergänzen und fortschreiben
fachlicher Austausch mit Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend, Familie
– Landesjugendamt –
• Fachlicher Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter in Niedersachsen
und Bremen
• Planung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen Fachtag Fortbildung
• Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den Spitzenverbänden

Um ein hohes Maß an institutioneller Transparenz zu erreichen, stellen sich alle Mitglieder analog des Einrichtungsbogens des AkTEN mit ihrem Angebot für Erziehungsstellen verpflichtend dar. Veränderungen im Leistungsangebot werden zeitnah angezeigt.

Die Träger wollen in Abstimmung mit den Spitzenverbänden ihr Angebot
„Erziehungsstellen“ wie folgt gestalten und haben das Ziel mit der Fachöffentlichkeit, dem LJA und den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in einem Diskurs zu einem gemeinsamen Grundverständnis zu gelangen.

• Um eine möglichst vergleichbare Qualität der Arbeit von Erziehungsstellen, unter
Berücksichtigung der individuellen Trägerstrukturen zu erreichen, erarbeitet der
AkTEN einheitliche Definitionen von Standards und deren Fortschreibung.
• Grundlage der Arbeit von Erziehungsstellen sind die Standards des LJA (abgestimmte
interne Handlungsanweisung zur Umsetzung der §§ 45 ff SGB VIII als Basis der
Überprüfung von „Mindeststandards“ im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung), die
Trägerstrukturen sowie die Leistungsbeschreibungen.

Mindeststandards für die im AkTEN vertretenen Einrichtungen:

• Erziehungsstellen können Familien, Einzelpersonen und Lebensgemeinschaften sein.
• In Erziehungsstellen sind persönlich und fachlich geeignete Fachkräfte tätig.
• Die Auswahl der Fachkräfte unterliegt einem qualifizierten Bewerbungs- und
Vorbereitungsverfahren.
• Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1 : 2
• Die Hilfeplanung analog § 36 SGB VIII wird als verlässliches Steuerungsinstrument
angewandt.
• Die Qualität der Arbeit wird durch Fachberatung, Supervision, kollegiale Beratung,
Fortbildung sowie Methoden der Qualitätssicherung gewährleistet.
• Es bestehen Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach den
§§ 78 b-g SGB VIII.

Postanschrift: AkTEN
c/o Michael Husen
SoFa Braunschweig GbR
Messeweg 9
38104 Braunschweig
Tel.: 0531/3789022
Fax: 0531/3789022
Internet: www.ak-ten.de
Mail: familienverbund@gmx.de