Arbeitskreis Träger von Erziehungsstellen in Niedersachsen (AkTEN) Geschäftsordnung

1. Präambel

Diese Geschäftsordnung ist auf der Grundlage des Papiers „Selbstverständnis und Aufgaben des AkTEN“ erstellt und gilt als Teil dessen.

2. Mitgliedschaft

Mitglieder sind niedersächsische Träger von Erziehungsstellen, die:

  • einem anerkannten Spitzenverband angehören
  • regelmäßig und verbindlich an den Sitzungen des AkTEN teilnehmen, mindestens jedoch dreimal jährlich
  • Träger von mehreren Erziehungsstellen sind
  • ihre Leistungsangebote offen analog des Beweber- und Einrichtungsbogen darlegen
  • diese Bögen jährlich fortschreiben
  • ihr Einverständnis zur elektronischen Datenverarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten geben
  • Das NLJA ist nach Bedarf als beratendes Mitglied eingeladen
  • Die AGJÄ ist nach Bedarf als beratendes Mitglied eingeladen

3. Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft

Der AkTEN ist grundsätzlich für jeden Träger von Erziehungsstellen offen, der über eine vom NLJA erteilte Betriebserlaubnis verfügt und seine Mitgliedschaft gegenüber dem Sprecherrat des AkTEN schriftlich beantragt hat.
Entscheidungen über Neuaufnahmen sind von den Mitgliedern des AkTEN einvernehmlich zu treffen.

Die Beendigung der Mitgliedschaft wird bewirkt durch

  • schriftliche Erklärung gegenüber dem Sprecherrat
  • nachweisliche Nichteinhaltung der Qualitätsstandards und durch einvernehmlichen

Beschluss des AkTEN

  • Entzug der Betriebserlaubnis
  • Bei zweimaliger aufeinanderfolgender Nichtteilnahme eines Mitgliedes an den
  • Sitzungen entscheidet der AkTEN über die weitere Mitgliedschaft

3. Sprecherrat

Die Mitglieder des AkTEN wählen zweijährlich drei Mitglieder als Sprecherrat.

Aufgaben des Sprecherrates sind:

  • Ansprechpartner für den Arbeitskreis
  • Ansprechpartner für die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, das NLJA und die AGJÄ
  • weiterleiten von Informationen und Beschlussempfehlungen zu den
  • Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege
  • Vertretung nach außen analog der Regelungen der jeweiligen Spitzenverbände,
  • sammeln und Bündeln von Informationen für die Mitglieder des AkTEN
  • Vorbereitung von Beschlussvorlagen
  • führen der Mitgliederliste
  • Prüfung von Anträgen anderer Träger von Erziehungsstellen auf Mitgliedschaft zur Abstimmung im AkTEN

4. Besondere Verpflichtungen der Mitglieder

Die Mitglieder verpflichten sich zu:

  • Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden bezüglich sensibler Daten
  • offen legen der Entgeltkalkulation
  • melden und offen legen besonderer Vorkommnisse in den Einrichtungen

5. Regeln der Zusammenarbeit der Mitglieder

  • Über jede Sitzung des AkTEN wird ein Protokoll angefertigt
  • Der Protokollant versendet das Protokoll per E-Mail möglichst zeitnah an alle Mitglieder. Er ist Moderator der nächsten Sitzung und lädt spätestens drei Wochen vor Termin, dazu ein
  • Erklärungen gegenüber Dritten im Namen des AkTEN sind nur nach vorheriger
  • Absprache im AkTEN möglich, ggf. kann die Zustimmung per E-Mail oder telefonisch eingeholt werden
  • Jedes Mitglied benennt einen Mitarbeitenden und einen Vertreter, welcher den Träger im AkTEN verantwortlich vertritt
  • Jedes Mitglied muss bereit sein in themenbezogenen Arbeitsgruppen mitzuarbeiten,
  • Jedes Mitglied beteiligt sich an den Kostenbeitrag für Porto, Tischvorlagen und
  • Versorgung in den Sitzungen des AkTEN mit einem Betrag von z.Zt.
    15,00 Euro jährlich

6. Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung kann auf schriftlichen Antrag anlässlich einer Sitzung des AkTEN einstimmig geändert werden.

Download Geschäftsordnung AkTEN 29.01.2004 als PDF